Bis 1. Jänner 2027 sind installierte und nichtfernablesbare individuelle Verbrauchszähler und Heizkostenverteiler bekanntlich auf Fernablesbarkeit nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen, wenn dies gemäß § 54 Abs. 7 Energieeffizienzgesetzes (EEffG) kosteneffizient ist. Daher gilt es für Hausverwaltungen zunächst, eine Analyse des Gerätebestands durchzuführen – sprich zu hinterfragen, ob bereits fernauslesbare Geräte vorhanden sind? Ist bei ihnen eine Funkaktivierung möglich und kann darauf aufgesetzt werden? Oder gibt es noch nicht fernauslesbare Altgeräte? Was würde dementsprechend der Tausch in den Objekten kosten? Sind Wärmezähler verbaut, Heizkostenverteiler im Objekt? Gibt es Warmwasser-/Kaltwasserzähler? Wie ist die Messsituation vor Ort?
Kenntnis der Objektsituation vonnöten
Die Fernableser brauchen jedenfalls Kenntnis über die Objektsituation. Wobei die Umstellung auf Fernablesbarkeit für sie kein neues Thema darstellt. Die Sturm Energie GmbH richtete ihre Mess- und Abrechnungsdienstleistungen von Beginn an auf fernablesbare Systeme aus. Geschäftsführer Nikolaus Sturm berichtet: „Unsere technische Strategie mussten wir aufgrund des § 55 EEffG daher nicht erst umstellen.“ Für Hausverwaltungen bedeute das: „Wir konzipieren die Messinfrastruktur seit Unternehmensbeginn so, dass die Verbrauchsdaten automatisiert für die Abrechnung und für die monatliche Verbrauchsinformation nach § 17 HeizKG zur Verfügung stehen; ohne Anfahrten, ohne Terminkoordination und ohne Wohnungszutritte.“ Das sei effizienter, für die Bewohner komfortabler und vermeide CO₂-Emissionen.
Sturm fährt fort: „Bei den von uns ausgestatteten und nach HeizKG betreuten Liegenschaften sind hundert Prozent der von uns bereitgestellten Messgeräte fernablesbar. Diese Fernablesbarkeit war bei allen unseren Installationen von Anfang an technischer Standard. Zusätzlicher Umstellungsbedarf bis 1. Jänner 2027 besteht hier daher nicht.“ Davon zu unterscheiden sei die Energielieferung. Dort würden die jeweiligen Netzbetreiber die Strom- und Gaszähler umrüsten, nicht die Energielieferanten oder Hausverwaltungen. Je mehr Zähler tatsächlich fernabgelesen werden könnten, desto weniger müsse mit geschätzten oder hochgerechneten Zählerständen gearbeitet werden. Das mache die Abrechnung präziser und transparenter, so Sturm.
Unterstützung aus einer Hand
Bei der Wien Energie GmbH begrüßt man die Modernisierung des Fernwärmenetzes durch digitale, fernablesbare Zähler. Als Servicepartner unterstützt das Unternehmen Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen umfassend bei der Umrüstung. „Auf Anfrage prüfen wir die bestehende Anlage auf technische Machbarkeit und beraten unsere Kunden zu passenden Lösungen“, sagt Pressesprecher Martin Meyrath. „Wir stellen die geeigneten Zähler bereit und übernehmen auf Wunsch den fachgerechten Tausch. Damit bieten wir unseren Kunden Unterstützung aus einer Hand, also von der Prüfung und Beratung bis zur Umsetzung.“ Die Umrüstung werde laufend vorangetrieben. Die technischen Voraussetzungen in den Gebäuden seien unterschiedlich und stark von den Rahmenbedingungen abhängig. Nicht in allen Fällen sei eine Umrüstung möglich. „Dementsprechende Anfragen werden von uns deswegen individuell geprüft und begleitet“, sagt Meyrath.
Die Services der Open-Energy AG beziehen sich auf die dezentrale Energieerzeugung beziehungsweise Übergabestationen bei Fernwärmeanschlüssen und die Abrechnung gemäß HeizKG nur im Neubaubereich. „Wir haben noch keine Dienstleistung im Bereich der Heizkostenverteiler in unserem Portfolio“, sagt Nicolas Tucan, Vorstand Sales & Marketing bei Open-Energy. Er rät dennoch, bei einer Umstellung auf elektronische Heizkostenverteiler alle Heizkörper der gesamten Liegenschaft auf einmal umzustellen, ansonsten könne es zu Problemen der Einheitenwertigkeit bei Mischsystemen kommen. Wobei eine Fernablesbarkeit von Heizkörperverteilern zum Unterschied von älteren Verdunstersystemen aus seiner, Tucans, persönlicher Sicht zwar eine Komfortfunktion für das Abrechnungsunternehmen sei, ansonsten aber keinerlei Vorteile biete.
Stichwort Legionellen
Bei Verbrauchszählern sei die Sache etwas anders gelagert, da hier Energieverbräuche in kWh beziehungsweise Wassermengen in Kubikmeter des Nutzungsobjektes erfasst würden, die unterjährig den Abnehmern zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings seien diese Einheiten, obwohl zufällig auch kWh, reine Aufteilungsgrößen der Wurzelmengen/-kosten gemäß HeizKG und würden daher öfter Verwirrung im Verständnis der Abnehmer bei größeren Abweichungen zu den Wurzeleinheiten stiften. „Je nach Nutzung der Wohnungen und Belegungsquote kann es zu hohen Verteilverlusten bei Wärme und Kälte kommen, die jedoch im Gebäude verbleiben. Energie wird oftmals im Objekt verteilt, aber nicht immer über die Zähler bezogen. Auch leerstehende Einheiten beziehen diese Energie“, erläutert Tucan.
Das Objekt werde erwärmt. Die tatsächliche Abnahme über den reinen Zähler könne daher enorm schwanken, erklärt er. Bei Warmwasserbereitungen könne es noch gravierender werden, da die gesetzliche Verpflichtung zur Legionellenbekämpfung hohe Temperaturen bei Pufferspeicher und Zirkulationsleitungen vorschreibe. „Dies kann zu sehr hohen Verteilverlusten führen, wenn Gebäude nur geringfügig besiedelt oder viele Zweitwohnsitze aufweisen. Die Warmwasserbereitung ist die Achillesferse bei Wärmepumpenanlagen, die idealerweise eine Vorlauftemperatur von <45 °C für einen wirtschaftlichen Betrieb benötigen“, sagt Tucan. ■

Nicolaus Tucan, Vorstand Sales & Marketing bei der Open-Energy AG
Energie wird oft im Objekt verteilt, aber nicht immer über die Zähler bezogen.
