Anerkennung steuerlicher Verluste bei Vermietung
Unter welchen Voraussetzungen Verluste bzw. „Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen“ steuerlich anerkannt werden, ist in der Liebhaberei-Verordnung geregelt. Details dazu sind den Liebhaberei-Richtlinien zu entnehmen, welche aktuell durch einen neuen Wartungserlass 2021 geändert und ergänzt wurden.
Text: Bernhard Woschnagg
07. Dezember 2021