Rote Karte für Schwarzgeld
Ebenso wie andere Gewerbetreibende sind Immobilienmakler bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche in der Pflicht.
Großer Bahnhof am 23. und 24. Oktober 2025 in der Mozartstadt. Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich lud das Bundeskriminalamt des Innenministeriums zur Geldwäschetagung 2025 ins WIFI Salzburg (www.wko.at/oe/news/geldwaesche-tagung-2025). Es ging um Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die auch Makler zu ergreifen haben. Mitglieder des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder konnten die Veranstaltung via Livestream verfolgen. Als Diskussionsteilnehmer vor Ort war Philipp Sulek, Berufsgruppensprecher-Stellvertreter der Immobilienmakler und Geschäftsführer von Sulek Immobilien in Wien.

Credit: Eric Krügl
Die Tagung ging eine Woche nach Vorliegen des Zwischenberichts der FATF über die Bühne. Die vier Buchstaben stehen für „Financial Action Task Force”. Dabei handelt es sich wiederum um eine bei der OECD angesiedelte, internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus sowie Finanzierung von Massenvernichtungswaffen setzt und die Einhaltung durch die Mitgliedstaaten prüft. Österreich ist Mitglied. Nach der vorletzten Prüfung 2016 wäre die Alpenrepublik beinahe auf der „grauen Liste“ gelandet, was jeglichen internationale Finanztransfer erschwert hätte.
Auf drei Säulen fußend
Im vergangenen Juli stattete das Kontrollteam der FATF Österreich erneut einen Besuch ab. Einen Schwerpunkt der Prüfung bildete die Tätigkeit der dem Bundeskriminalamt und damit dem Innenministerium zugehörigen Geldwäschemeldestelle A-FIU sowie die Anbindung der verpflichteten Gewerbetreibenden. Denn die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) zur Bekämpfung von Geldwäsche, konkret §§ 365m ff GewO 1994, verpflichten entsprechende Unternehmen, mit der Meldestelle zu kommunizieren und im Bedarfsfall Verdachtsmeldungen abzugeben. Besagte Bestimmungen der GewO gelten eben auch für Immobilienmakler. Wenn ein Verdacht aufkommt, so hat dessen Meldung an die A-FIU sofort und ausschließlich über deren Plattform goAML zu erfolgen.

Credit: Sulek Immobilien
Welche Maßnahmen müssen Immobilienmakler also ergreifen? Die Geldwäscheprävention fußt auf drei Säulen, nämlich erstens dem Risikomanagement, zweitens den gesetzlichen Sorgfaltspflichten und drittens dem Verdachtsmeldewesen. Sie basieren auf dem Ansatz, dass je höher das Risiko, umso strenger die Sorgfaltspflichten (siehe Immobilienmakler in der Pflicht | OIZ bzw. OIZ 10/2024, Seite 36 – 39). Mario Zoidl, Berufsgruppensprecher der österreichischen Immobilienmakler und Geschäftsführer der VKB Immobilien GmbH in Linz, betont: „Die Registrierung bei goAML und deren Verwendung ist gesetzlich vorgeschrieben. Makler, die noch nicht registriert sind, sollten das noch heute tun.“
Unterstützungsmaßnahmen des Fachverbands und der Fachgruppen
Das Ergebnis des FATF-Zwischenberichts ist streng vertraulich. Sulek erklärt: „Die Prüfung läuft ja noch. So hat das Kontrollteam Verständnisfragen zum österreichischen Markt.“ Gemeinsam mit Zoidl appelliert er an die Maklerkolleginnen und -kollegen, die vorgeschriebenen Geldwäschepräventionsmaßnahmen umgehend umzusetzen.
Der Fachverband der Immobilien- und Vermögentreuhänder sowie sämtliche Fachgruppen in den Bundesländern unterstützen ihre Mitglieder dabei seit Jahren bestmöglich. Die Fachgruppen-Büros helfen bei angekündigten Geldwäscheüberprüfungen fachkundig. Sie bieten mehrmals jährlich qualitative Aus-/Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Webinaren und stellen Informationsmaterial zur Geldwäscheprävention zur Verfügung.



