Maßnahmenpaket

Immobilienwirtschaft begrüßt Schaffung von Rechtssicherheit

22.09.2025

Das am 17. September 2025 von der Bundesregierung präsentierte Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen erfüllt lange vom Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erhobene Forderungen.

„Die Summe der negativen Effekte aus Teuerung und vielen Rechtsunsicherheiten rund um die Wertsicherungsklausel im Mietrecht haben die Immobilienwirtschaft in Österreich stark und Druck gesetzt”, so Roman Oberndofer, Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Mit den von der Politik angekündigten Lösungen für leistbares Wohnen ist unsere langjährige Forderung nach Rechtssicherheit einen Schritt weit erfüllt und damit können unsere Mitgliedsbetriebe wieder mit mehr Planungssicherheit arbeiten“, begrüßt er das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für leistbares Wohnen. Er eröffnete am 18. September 2025 in Wien den Bundestag der Immobilientreuhänder. Dabei handelt es sich um die größte Tagung der heimischen Immobilienwirtschaft. Sie fand heuer bereits zum 50. Mal statt.

Keine Mietpreisdeckelung, sondern klare Regeln zur Inflationsdämpfung im Rahmen der Wertsicherung

Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien (WKW), die den Bundestag der Immobilientreuhänder in diesem Jahr ausrichtete, erklärt: „Den Eingriff in bestehende Verträge können wir nicht gutheißen. Wenn man diesen jedoch außer Acht lässt, ist die Abfederung einer Inflationsrate von mehr als drei Prozent politisch verständlich. Positiv zu bewerten ist, dass es Klarheit gibt, zum Beispiel, dass zukünftig zum Stichtag 1. April einmal jährlich die verlautbarte Anpassung durch das Justizministerium erfolgt. Damit wird das Vertrauen zwischen allen Markteilnehmern gestärkt und sind Anpassungen zukünftig für alle transparent und nachvollziehbar.“

Mann mit Brille in kariertem Anzug
Roman Oberndorfer, Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder: „Kleinstanleger und Vorsorgewohnungsbesitzer sind von der Anhebung der Mindestbefristungsdauer bei Wohnungsmietverträgen von drei auf fünf Jahren ausgenommen.“
Credit: WK Salzburg / Neumayr

„Kleinstanleger und Vorsorgewohnungsbesitzer sind von der Anhebung der Mindestbefristungsdauer bei Wohnungsmietverträgen von drei auf fünf Jahren ausgenommen. Sie müssen ihre Wohnungen nicht länger als fünf Jahre vermieten, für sie gilt weiter die Drei-Jahres-Befristung“, hält Oberndorfer fest. „Damit können viele Kundinnen und Kunden unserer Mitgliedsbetriebe Wohnraum weiters auf den Immobilienmarkt bringen und rechtssicher vermieten. Erstmals wird von der Politik nämlich berücksichtigt, dass Wohnraum nicht nur von wenigen Großunternehmen auf den Markt gebracht wird. Das genaue Gegenteil ist in der Regel der Fall. Österreichs Hausverwaltungen betreuen für viele Familien Wohnungen, die als Zukunftsvorsorge für Nachkommen dienen und dazwischen dem freien Mietmarkt zur Verfügung stehen, wo sie auch dringend gebraucht werden.“

Rasche Umsetzung weiterer beschlossener Maßnahmen gefordert

„Die gesetzliche Klarstellung der Wertsicherungsklausel wie auch ein Sanierungsturbo, etwa durch Anreize im Mietrecht für nachhaltigen Wohnraum, sind ebenfalls angekündigt. Auch die von uns lang geforderten Duldungspflichten des Mieters bei Sanierungsmaßnahmen sollen laut der Bundesregierung bis Jahresende durchdacht umgesetzt werden. Besonders freut uns, dass die Dringlichkeit nach einem zwischen Justizministerium und Interessensvertretungen abgestimmten einheitlichen Mietvertragsformular auf dem Tisch liegt“, so Oberndorfer. „Ohne Rechtssicherheit keine Planungssicherheit und damit immer weniger Mietwohnungsangebot. Wir brauchen dringend Investitionsanreize und können damit die Wirtschaft ohne öffentliche Mittel ankurbeln. Die Bundesregierung hat das offensichtlich erkannt. Jetzt müssen wir alles dafür tun, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt Wir stehen jedenfalls weiter für Gespräche zur Verfügung, um die Probleme rasch und dauerhaft im Sinne eines fairen Interessensausgleichs gemeinsam zu lösen“, unterstreicht der WKÖ-Fachverbandsobmann.

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