Wieder novelliert
Seit 1. Jänner 2013 sind in Wien nur noch umweltfreundliche Neubauten erlaubt. Eine entsprechende Novelle der Bauordnung sieht die Verpflichtung zu hocheffizienten Energiesystemen vor.

Welche Form der nachhaltigen Energieversorgung sie verwenden wollen, bleibt Gebäudeeigentümern laut der Techniknovelle selbst überlassen. Fakt ist: Seit 1. Jänner 2013 wird die Wiener Bauordnung geändert. Die sogenannte Techniknovelle 2012 sieht den verpflichtenden Einsatz hocheffizienter Energiesysteme vor und soll Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erleichtern. Die Novelle besagt, dass Neubauten sowie Zu- und Umbauten künftig nur mehr mit Solaranlagen oder anderen umweltfreundlichen Energiesystemen errichtet werden dürfen, wenn dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist.
Wohn- wie auch Bürogebäude und Geschäftslokale betroffen
Die Techniknovelle 2012 gilt für alle Neubauten, größere Renovierungen sowie Um- und Zubauten, wenn mindestens 25 Prozent der Oberfläche des Gebäudes betroffen sind. Davon betroffen sind gleichermaßen Wohn- wie Bürogebäude sowie Geschäftslokale. Mit der Novellierung der Wiener Bauordnung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: „Mit der Novellierung der Wiener Bauordnung forciert die Stadt Wien die verstärkte Ökologisierung am Gebäudesektor. Wir setzen damit einerseits einen wichtigen Schritt zur weiteren Absenkung des Energiebedarfs und steigern gleichzeitig aber auch die Gesamtenergieeffizienz.“
Verschiedene Energieformen möglich
Den Gebäudeeigentümern bleibt die Auswahl der am besten geeigneten Energieform selbst überlassen. Zu den effizienten, umweltfreundlichen Energiesystemen zählen neben Solaranlagen auch Fernwärme, Windenergie und Wärmepumpen.
Wohnbau soll nicht teurer werden
Wesentlich ist die wirtschaftliche Realisierbarkeit. So muss ein kostenoptimales Verhältnis zwischen den Investitionen und den über die Lebensdauer des Gebäudes eingesparten Energiekosten erreicht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keinen zusätzlichen Kosten – und somit zu keinen zusätzlichen Belastungen für Bewohner kommt. Kritiker der Techniknovelle rätseln hingegen über den Passus „Wirtschaftliche Realisierbarkeit“ und wie sich diese berechnen lässt. Darauf hat man offenbar selbst im zuständigen Magistrat keine Antwort.