Weitaus mehr als MRG

Buchtipp
07.12.2021

 
Mit „Mietrecht Österreich – Praxishandbuch“ legt die ÖVI Edition ein neues, umfassendes Standardwerk zum österreichischen Mietrecht vor. OIZ sprach mit ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel und Autor Christoph Kothbauer über die richtungsweisende Neuerscheinung.
Mit „Mietrecht Österreich – Praxishandbuch“ präsentiert die Edition ÖVI ein neues Standardwerk zum Thema.
Mit „Mietrecht Österreich – Praxishandbuch“ präsentiert die Edition ÖVI ein neues Standardwerk zum Thema.

OIZ: In der Edition ÖVI erschienen in den vergangenen Jahren die Standardwerke zum Österreichischen Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Wolfgang Dirnbacher. ÖVI-Autor Christoph Kothbauer setzt mit seinem neuesten Werk genau hier an. Wie kam es zu diesem ehrgeizigen Projekt?

Anton Holzapfel: Gemeinsam mit Wolfgang Dirnbacher hatten wir bislang in der ÖVI Edition zwei Standard-Bände, das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht, verlegt. Die beiden Kommentare waren mehr als zwanzig Jahre lang Fixpunkte im Angebot unseres Verlages. Nach dem Ableben von Wolfgang Dirnbacher erschien 2015 ein Ergänzungsband zur Wohnrechtsnovelle. 2017 legten wir auch den Kommentar zum Wohnungseigentumsrecht neu auf. Ein Jahr später reifte bei uns dann der Entschluss, das Thema Mietrecht mit dem allseits anerkannten Wohnrechtsexperten Christoph Kothbauer völlig neu abzubilden. Natürlich dauert die Umsetzung eines so ambitionierten Projekts seine Zeit.  

OIZ: Mit dem nun vorliegenden Buch schufen Sie ein neues mietrechtliches Standardwerk für Österreich. An welche Leserschaft wenden Sie sich in erster Linie?

Holzapfel: Es ist für all jene gedacht, die sich tiefer mit der Materie des Mietrechts befassen zu haben. Eine große Zielgruppe sind die Hausverwalter, die in der Abwicklung von Mietverhältnissen immer wieder mit einer Fülle von Einzelproblemen konfrontiert sind. Der zweite große Kreis, an den sich das Werk richtet, ist unter den Rechtsanwälten und Richtern zu finden. Ebenso ermöglicht das Buch aber Neueinsteigern, gewisse Grundkenntnisse der Materie abzufragen.

OIZ: Standardwerke bestechen durch fundierte Informationen bei maximaler Lesbarkeit und Übersicht. Wie ist Ihr Werk gegliedert?

Christoph Kothbauer: Mir ging es in erster Linie darum, nicht noch einen weiteren MRG-Kommentar zu verfassen. Insofern ist es auch kein reines Werk über das Mietrechtsgesetz. Das hat auch damit zu tun, dass es Mietverhältnisse gibt, die dem MRG nicht oder nur teilweise unterliegen. Eine alleinige Darstellung des MRG liefert daher nur eine teilweise Abbildung der mietrechtlichen Landschaft; einen Ausschnitt vom Ganzen. Deswegen habe ich versucht, das Mietrecht in seiner gesamten Bandbreite abzubilden. Mein Anspruch war es, für alle möglichen Anwendungsformen des MRG die jeweils richtigen Informationen zu liefern. Weil wir es mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen zu tun hatten, bin ich auch von der klassischen Kommentarform, in der Paragraph für Paragraph besprochen wird, abgewichen.

OIZ: Welchen inhaltlichen Weg haben Sie gewählt?

Kothbauer: Es gibt zehn Kapitel, die nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet sind. Sie stellen gewissermaßen den Lebenszyklus eines Mietverhältnisses - vom Abschluss bis zur Auflösung des Mietvertrags - dar. Die Kapitel habe ich mit Informationen zu den Bereichen Vollanwendung des MRG, Teilanwendung des MRG sowie Vollausnahme vom MRG befüllt. Das ist ein betont didaktisches Konzept. Als klassisches Lehrbuch mag es zu umfangreich erscheinen. Wir haben aber zwei Textebenen in dem Buch. Das heißt, man muss sich nicht durch alles durchkämpfen. Wenn man sich zunächst einmal mit der oberen Textebene begnügt und sich auch noch den Zusammenfassungen der einzelnen Kapiteln widmet, wird dadurch bereits ein sicherer Zugang zum Recht ermöglicht. Praktiker finden mit diesem Buch ein fundiertes Nachschlagewerk vor. Aufgrund des didaktischen Konzepts ist es aber eben auch eine nützliche Lektüre für diejenigen, die sich mietrechtliches Wissen aneignen wollen.

OIZ: Geben Sie uns bitte einen kurzen Überblick über die Kapitel.

Kothbauer: Anfangs muss man bei einer derartigen Materie einmal über die rechtlichen Grundlagen informieren. Das heißt, die Auseinandersetzung mit den Anwendungsbereichen des Mietrechtsgesetzes ist zunächst unerlässlich. Ein Kapitel beispielsweise ist der Abgrenzung Hauptmiete/Untermiete geschuldet. Das umfangreichste Kapitel befasst sich mit der Mietzinsbildung; also mit dem Preisschutz in der Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes. Dann geht es um den Themenkreis Erhaltung/Wartung - also durchaus konfliktreiche Fragen, wenn etwas kaputt wird. Ein weiteres Kapitel ist der Frage gewidmet, inwieweit Vermieter in Mietrechte eingreifen dürfen, wenn Arbeiten am Haus durchgeführt werden. Vice versa stellen wir die Frage, inwieweit Mieter dazu berechtigt sind, Änderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen. Es geht aber auch um Eintrittsrechte oder die Weitergaben von Mietrechten. Grundsätzlich habe ich versucht, differenziert nach den Anwendungsformen eine plausible Darstellung der Rechtslage zu liefern.

OIZ: Das Österreichische Mietrecht besticht nicht gerade durch seine Klarheit und Einfachheit. Wie haben Sie diesem Umstand Rechnung getragen? Wie beispielhaft kann ein Leser einzelne Rechtsansichten nachvollziehen?

Kothbauer: Der Versuch war schon, eine möglichst praxisnahe Darstellung zu liefern. Das Buch ist mit einer äußerst umfassenden Abbildung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung unterfüttert. Man bekommt zu den jeweiligen Themenbereichen unzählige Beispiele geliefert. Zusammenfassungen, Aufgliederungen, Übersichten und Tabellen erleichtern den Überblick über das durchaus komplexe Thema. Es geht aber auch um ganz konkrete Fälle. Man kann sich mit einer bestimmten höchstgerichtlichen Entscheidung auseinandersetzen und Rückschlüsse für die eigene Situation gewinnen.

Holzapfel: Das ist mitunter auch ein Mehrwert dieses Werks. Es deckt umfassend den aktuellen Stand des österreichischen Wohnrechts ab, inklusive des jüngsten Meinungsstandes bei Covid-19. Wir haben bis zum Schluss jede Minute genutzt, um finale Änderungen durchzuführen. Ab nächsten Sommer bieten wir ein Online-Update zum Buch.