„Sicher“ ist endlich „sicher“

08.05.2013

 
Mit der neuen ON-Regel für die Standfestigkeit von bestehenden Gebäuden und einer neuen Erdbebennorm sollen Rechtsunsicherheiten bei der Sanierung und beim Ausbau von Gründerzeithäusern endlich der Vergangenheit angehören.
Die neue Erdbebennorm soll technische Unsicherheiten beim Ausbau von Dachgeschoßen verhindern.

Seit Anfang Mai ist es so weit. Da nämlich trat die neue ON-Regel für die Standfestigkeit von bestehenden Gebäuden offiziell in Kraft. Ein bautechnischer Meilenstein, wie viele Architekten und Bauträger nicht müde werden zu betonen. Der Grund liegt auf der Hand: Während die Tragfähigkeit und Zuverlässigkeit von Neubauten – auch auf europäischer Ebene – weitestgehend normiert, geregelt und messbar ist, lag die Beurteilung von Bestandsgebäuden eher im Dunkeln. 

„Bisher wurde die Standfestigkeit von bestehenden Gebäuden eher aus dem Bauch des Technikers heraus bewertet“, weiß Peter Bauer, geschäftsführender Gesellschafter der Werkraum Wien Ingenieure, Lehrender, , Experte im ÖNORM-Institut und eines der Masterminds hinter der neuen ON-Regel. 

Vor allem die Beurteilung und Bewertung alter Materialien gestaltete sich als äußerst schwierig. „Die allgemeinen Klassifizierungen ließen keine Aussagen zu, wie sich alte Materialien im Laufe der Zeit verhalten. Auch war die Mörtelqualität vor hundert Jahren eine ganz andere als heute“, so Bauer. Keine sehr zufriedenstellende Situation, wenn man bedenkt, dass sich österreichweit rund 1,4 Millionen Wohnungen in Gebäuden befinden, die vor 1919 oder zwischen 1919 und 1960 erbaut wurden. Zudem wurden die Normierungen bezüglich der Tragfähigen von bestehenden Gebäuden den einzelnen Ländern überlassen, mit unterschiedlichen Interpretationen und Spielräumen, versteht sich. 

Restriktive Bestimmungen
Besonders restriktiv gestaltete sich die Situation in Wien. In der Bundeshauptstadt verwies man etwa bei Sanierungen und bei Dachausbauten von in die Jahre gekommenen Gebäuden auf Bestimmungen wie bei Neubauten. Die dadurch geforderten Adaptierungen und Nachrüstungen gestalteten sich unwirtschaftlich. Sprich: Sie waren einfach zu teuer und standen in keiner wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. „Die neue ON-Regel gibt uns die Möglichkeit, Bewertungen durchzuführen, und bringt zudem ältere Bewertungsnormen wieder ins Spiel“, erklärt Bauer. 

Eurocode 8
Ähnlich verhält es sich bei der ebenfalls neuen Erbebennorm. So regelt die europäische Norm, der Eurocode 8, die Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben, wobei sich – nach Stand der Technik – der Eurocode 8 bei Bestandsgebäuden ohnehin nicht anwenden lässt. „Über Sicherheit kann man in diesem Zusammenhang eigentlich gar nicht sprechen, sondern nur über Zuverlässigkeit“, weiß Peter Bauer. Bestehende Gebäude sind nun einmal so sicher, wie sie sind. Überhaupt hätte man sich lange Zeit bei der Errichtung von Gebäuden über Erdbeben keine Gedanken gemacht. 

In späteren Regelungen sollten Gebäude mindestens so lange standhalten, bis die Bewohner im Falle eines Erdbebens daraus flüchten konnten. Erst mit der zunehmenden Verdichtung der Städte änderte sich das „Sicherheitsbewusstsein“ zunehmend. Die neuen Erdbebennormen trugen dem Rechnung indem sie die zu berücksichtigenden Beben in der Gebäudeauslegung wesentlich anhoben –auf das 475jährliche Ereignis. 

Bestandsbauten haben diese Widerstandsfähigkeit selten. Durch die neuen, ergänzenden Regeln für Bestandsbauten wurden aber erstmals Mindeststandards eingeführt. Diese müssen jedenfalls eingehalten werden, um die Sicherheit ausreichend zu gewährleisten. Mit der Einführung einer „unteren Sollgrenze“ wiederum können besonders gefährdete Gebäude erstmals identifiziert und auf einen Mindestsicherheitsstandard nachgerüstet werden.

Andererseits werden in der Norm Hinweise zur „sanften Ertüchtigung“ gegeben, die ab nun erforderlich ist, wenn das Gebäude aus.- oder umgebaut werden soll, ohne gleich einen gleichwertigen Neubauzustand –wie bisher- zu fordern. Dies wäre nämlich volkswirtschaftlich Unverhältnismäßig, würde im Gegenteil Investitionen in den Altbestand verhindern und die erwünschte Stadtverdichtung blockieren. 

Peter Bauer: „Eine ON-Regel ist kein Gesetz, aber in diesem Fall ein überaus brauchbares Tool, um die technischen Unsicherheiten der letzten Jahre zu beseitigen.“