SEPA: Kein Grund zur Panik
Hinsichtlich des Stichtages 1. Februar 2014 sollten die Unternehmen nun doch dazu übergehen, sich intensiver mit dem Thema SEPA zu befassen.

Text: Hansjörg Preims
Zwölf Jahre hat es gedauert, bis nach der ersten Ausgabe von Euro-Bargeld nun auch die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs innerhalb von Europa vereinheitlicht wird. SEPA heißt das Zauberkürzel (Single Euro Payments Area), das aufgrund einer entsprechenden EU-Verordnung vom März 2012 auf eine Nutzung gleicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr abzielt. Spätestens mit 1. Februar 2014 werden demnach auch alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die neuen SEPA-Verfahren ersetzt.
Klingt relativ einfach. Doch die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr ist ein recht umfangreiches Procedere, das auch für die Hersteller von Software für Immobilienunternehmen eine Herausforderung darstellt. Gabriele Fechter, Geschäftsführerin der Andromeda Ges.m.b.H und Spezialistin für Hausverwaltersoftware: „Der erste Schritt war einmal, die SEPA-Zahlscheine bedrucken zu können, was in unserer Software schon seit mehr als zwei Jahren möglich ist. IBAN und BIC waren schon lange vorhanden. Sie wurden im Zuge eines Updates automatisch eingespielt.“
Ein weiterer Schritt ist der SEPA-Datenträgeraustausch mit der Bank. „Schön ist es, wenn wie in unserer Software die IBAN-Bankverbindung aus der Kontonummer und Bankleitzahl selbst errechnet und abgespeichert wird“, sagt Fechter, „das nimmt dem Anwender sehr viel Arbeit ab.“ Für den SEPA-Datenträgeraustausch mit der Bank ist eine Kreditoren-ID für die Hausverwaltung notwendig. Diese wird von der Bank bekanntgegeben und identifiziert denjenigen, der z. B. die Berechtigung hat, einen Bankeinzug zu machen. Bei Personen, von denen eingezogen wird, muss ein Mandat hinterlegt werden; dieses kann von der Hausverwaltung vergeben werden und ist eine eindeutige Kennung für die Person, von der eingezogen wird. Dieses Mandat ist dem Kunden bekanntzugeben, der es mit einem Datum unterfertigen muss.
Die Hausverwaltungen müssen dieses Papier erstens aufheben und zweitens der Bank bekanntgeben. Das Datum, mit dem das unterfertigte Papier zurückgekommen ist, muss zum Mandat gespeichert werden. Mandat und Datum werden im Datenträger weitergegeben. Fechter fasst die neuen Werte, die für den SEPA-Zahlungsverkehr notwendig sind, zusammen: IBAN und BIC, für die Firma eine Kreditoren-ID und für das SEPA-Lastschriftverfahren das Mandat mit dem Datum.
„Wenn alles rund läuft, ist es nur mehr ein Klick“
Was bedeutet dies für ein entsprechendes Update der Software? Fechter: „Eine Menge Arbeit.“ Überall, wo mit Datenträgern gearbeitet werde – also bei oben beschriebenen Punkten –, müsse das neue Format implementieren.