Projekt Marktplatz – eine Zukunftssicherung für die Immobilienmakler

Interview
10.10.2018

 
Mit dem „Marktplatz“ realisieren der Fachverband, der ÖVI und der Immobilienring IR eine ­Immobilienplattform ausschließlich für Maklerunternehmen. Die OIZ sprach mit Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Österreichischen Immobilienmakler, über den aktuellen  Stand des Projekts.

OIZ: Was bedeutet das Projekt „Marktplatz“?

Arno Wimmer: Das Projekt schafft einerseits einen Mehrwert für die Makler und Maklerunternehmen durch verbesserte Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Form von Gemeinschaftsgeschäften, andererseits werden auf unserer Immobilienplattform ausschließlich Objekte von Immobilienmaklern präsentiert. Wir reduzieren dadurch zudem die Abhängigkeit von bestehenden Immobilienplattformen und stellen sicher, dass keine konkurrierenden Produkte angeboten werden, die allenfalls maklerähnliche Dienstleitungen beinhalten. Auch für den Vermieter bzw. Verkäufer und für den Miet- oder Kaufinteressenten bietet der Marktplatz einen höheren Nutzen. Für den Vermieter bzw. Verkäufer ergibt sich die Möglichkeit, über einen Makler sein Objekt einem breiteren Kundenkreis bekannt zu machen. Dies führt in der Regel zu besseren und schnelleren Abschlüssen und zu mehr Zufriedenheit bei den Abgebern. Dies sollte uns helfen, auch zukünftig einen höheren Marktanteil zu erreichen. Für den Miet- oder Kaufinteressenten ist ein höherer Nutzen dadurch gegeben, dass er eine Vielzahl von Objekten zur Auswahl hat und dass er auch durch seinen Makler seine Wunschimmobilie erwerben bzw. mieten kann.

OIZ: Das Projekt ist seit geraumer Zeit bekannt. In ­welcher Phase befindet sich das Projekt derzeit?

A.W.: Das Projekt wurde 2006 erstmalig bekannt gemacht. Zwischenzeitlich war es erforderlich, auf mehreren Ebenen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Der Marktplatz wird über die Immobilien Marktplatz GmbH abgewickelt. An dieser Gesellschaft ist der Fachverband mit 60 Prozent, der ÖVI mit 30 Prozent und der IR (Immobilienring) mit zehn Prozent beteiligt. Die notwendigen Gremienbeschlüsse der Gesellschafter wurden zum Teil Ende 2017 und Anfang 2018 gefasst. Parallel wurden die Verhandlungen mit vier Softwarefirmen geführt, die die technische Umsetzung der softwareübergreifenden Zusammenarbeit tätigen.

OIZ: Was ist der Grund, warum der Marktplatz nicht über den Fachverband, sondern über eine eigene Gesellschaft abgewickelt wird?

A.W.: Ein wesentliches Ziel dieses Projektes ist es, auch die Qualität der Maklerdienstleistung zu steigern. Wir müssen heute bedauerlicherweise immer wieder feststellen, dass trotz aller Bemühungen des Fachverbands und der Fachgruppen und trotz wesentlich verbesserter Ausbildungsangebote in einigen Fällen die Qualität der Maklertätigkeit verbesserungsfähig ist. Beschwerden innerhalb der Maklerschaft, aber insbesondere Beschwerden von Kunden lassen manchmal das Image des Maklers nicht unbedingt im positiven Licht erscheinen. Der Fachverband und die Fachgruppen haben bei Verfehlungen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, hier tätig zu werden. Maklerunternehmen, die sich dem Marktplatz anschließen, unterwerfen sich geregelten Zulassungsvoraussetzungen und Nutzungsbedingungen. Bei einem nachhaltigen Verstoß hat der Marktplatz die Möglichkeit von Sanktionierungen und letztendlich auch die Möglichkeit des Ausschlusses aus dem Marktplatz.

OIZ: Bedeutet die Teilnahme am Marktplatz einen ­gewissen Qualitätsvorteil?

A.W.: Mit der Teilnahme am Marktplatz kann der Kunde erkennen, dass sich dieses Maklerunternehmen gewissen Normen unterworfen hat und er dadurch einen zusätzlichen Nutzen erfährt. Dies bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass Unternehmen, die nicht am Marktplatz teilnehmen, keine seriöse Dienstleistung erbringen. Für das Unternehmen selbst ist es allerdings mühsamer, seine Qualität dem Kunden näherzubringen. 

OIZ: Welche wichtigen Kriterien muss ein Maklerunternehmen erfüllen, damit es am Marktplatz teilnehmen kann?

A.W.: Einerseits gibt es Voraussetzungen für das Unternehmen selbst und andererseits für die Maklermitarbeiter, die im Immobilienverkauf bzw. in der Immobilienberatung tätig sind. Für das Unternehmen gilt, dass eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das Gewerbe des Immobilienmaklers vorliegen muss und dass die Mitarbeiter vollständig gemeldet sind.
Weiters gilt, dass das Maklerunternehmen einen eigenen Bürostandort aufweist und ein eigener Marktauftritt im Internet gegeben ist. 
Mehrfach ist leider festzustellen, dass die Maklertätigkeit von zu Hause aus erfolgt, die Tätigkeiten aber oft nicht nachhaltig erbracht werden und der Service am Kunden nicht immer den notwendigen Anforderungen entspricht.
Die Verkaufsmitarbeiter müssen in einem aufrechten Dienstverhältnis zu ihrem Unternehmen stehen, eine Sozialversicherungsbestätigung vorweisen oder eine eigene Gewerbeberechtigung nachweisen. Weiters müssen die Verkaufsmitarbeiter eine Mindestausbildung entsprechend der ON-Regel für den Maklerassistenten nachweisen.
Es ist unser aller Anliegen, die Qualität der Maklerei zu stärken und das Image des Immobilienmaklers zu fördern.

OIZ: Sie haben erwähnt, dass für die technische Umsetzung mit vier Softwarefirmen verhandelt wurde. Wie schaut nunmehr die technische Lösung aus?

A.W.: Um die Zusammenarbeit für Gemeinschaftsgeschäfte zu fördern, ist es notwendig, eine softwareübergreifende Lösung zu finden. Grundsätzlich standen zwei Varianten zur Diskussion.
Die eine Variante wäre eine Zentraldatenbank gewesen, bei der ein ständiger Abgleich aller Daten von den einzelnen Softwarefirmen erfolgt. Diese Lösung wäre technisch sehr aufwendig geworden und hätte erhebliche personelle und finanzielle Leistungen erfordert. Noch dazu ist die Frage der Datenhoheit besonders sensibel. Die Alternative ist eine Peer-to-Peer-Lösung. Hier erfolgt der Austausch direkt innerhalb der einzelnen Softwarefirmen, ohne dass es einer weiteren Datenbank bedarf.

OIZ: Mit welchen Softwarefirmen wurde verhandelt und warum mit diesen Firmen?

A.W.: Einerseits gilt es zu bedenken, dass je mehr Softwarefirmen beteiligt sind, die Verhandlungen zunehmend schwieriger werden, zumal jede Softwarefirma ihre eigene technische Lösung hat und bei einer Peer-to-Peer-Variante diese jeweils mit den anderen Softwarefirmen abgestimmt werden muss.
Andererseits war es uns ein Anliegen, mit jenen Software­firmen Gespräche zu führen, die einen hohen Anteil an Maklerunternehmen und Objekten unter Vertrag haben und die auch die Bereitschaft gezeigt haben, an diesem Objekt teilzunehmen. Die Verhandlungen wurden daher mit den Firmen EdiReal, Immoformer, Justimmo und TopReal geführt.
Konkrete Gespräche konnten aber erst aufgenommen werden, nachdem die Gesellschafter ihre Gremienbeschlüsse gefasst hatten und die Immobilien Marktplatz GmbH gegründet worden war. Die Verhandlungen waren sehr intensiv und haben daher auch eine gewisse Zeit in Anspruch genommen. Erst im August 2018 waren alle Unterschriften getätigt. Nunmehr werden Schritt für Schritt die notwendigen Arbeiten erledigt.

OIZ: Bis wann glauben Sie, dass das Projekt umgesetzt ist und ein Echtbetrieb erfolgen kann? 

A.W.: Von Anfang an war für die technische Umsetzung ein Zeitrahmen von mindestens sechs bis acht Monaten vorgesehen. Aufgrund der intensiven Verhandlungen mit den Softwarefirmen und des kürzlich erfolgten Vertragsabschlusses ist voraussichtlich im Mai 2019 mit dem Echtbetrieb zu rechnen. 

OIZ: Gibt es bis dahin wieder einen Zwischenbericht?

A.W.: Über das Projekt Marktplatz wurde schon länger nicht mehr berichtet. Es wäre aber auch unseriös gewesen, ein Projekt in Aussicht zu stellen, solange die vertraglichen Grundlagen nicht geschaffen waren, zumal ein Scheitern des Projektes während der Verhandlungsphase nicht ausgeschlossen war. Da nunmehr die Vertragsgrundlagen vorliegen, werden wir periodisch über den Fortgang berichten. Wir werden im Frühjahr 2019 auch entsprechende Informationsveranstaltungen in den jeweiligen Bundesländern durchführen.

Arno Wimmer