Grünes Licht für Teile des Wohn- und Baupakets

Gesetz
04.04.2024

Von: Redaktion OIZ
Für private Immobilienkäufe gelten seit 1. April 2024 Erleichterungen. Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bedeutet eine Ersparnis von bis zu 11.500 Euro.

Baustelle mit Kran
Auf dass sich die Baukräne wieder drehen.

Am 20. März 2024 war es so weit: Der Nationalrat beschloss erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur. Dazu zählt, dass bis zum 1. Juli 2026 Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz befreit werden sollen. 

Allerdings kann der Antrag auf die Eintragung aus technischen Gründen erst nach dem 30. Juni 2024 erfolgen. Die Gebührenbefreiung gilt jedoch bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die seit dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eintrifft. Achtung: Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis nicht mehr vorhanden ist.

Beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit

Darüber hinaus beschloss der Nationalrat eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Wohnimmobilien, die vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden. Diese beträgt in den ersten drei Jahren den dreifachen AfA-Satz (= 4,5 %), sofern diese dem "Gebäudestandard Bronze" entsprechen.Weiters beschlossen wurde ein "Öko-Zuschlag" von 15 Prozent der jeweiligen Aufwendungen, der in den nächsten zwei Jahren als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems angesetzt werden kann.Außerdem erhalten die Bundesländer Zuschüsse, mit denen sie – entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite – Bauwerbern Darlehen bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 Prozent ermöglichen können.

Gerald Gollenz, Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, zeigte sich erfreut, dass ab dem 1. April 2024 für private Immobilienkäufe die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt. „Das ist eine wesentliche Erleichterung für den Kauf des Eigenheimes. Durch den Wegfall dieser Nebengebühren ersparen sich private Immobilienkäufer beim Erwerb eines Eigenheims zur Eigennutzung künftig Ausgaben von bis zu 11.500 Euro. Bis jetzt haben viele potenzielle Käufer zugewartet oder sogar ihre Kaufanbote zurückgezogen. Der Markt stand still. Nun herrscht Klarheit. Damit nimmt das Baukonjunkturpaket der Bundesregierung Fahrt auf. Unsere Intervention hat sich gelohnt. Durch diese Erleichterung erfahren künftige Ersteigentümer und der Immobilienmarkt in Österreich jene Hilfestellung, die sie gerade jetzt dringend brauchen“, so Gollenz.