Kaum Vertrauen ins MieWeG
Die erste OIZ-Umfrage zeigt, was über 800 Profis aus der Immobilienbranche von den jüngsten Änderungen in den Gesetzen halten. Das Ergebnis ist eindeutig: Obwohl viele sich gut informiert fühlen, erwarten die meisten keine Dämpfung der Mietpreise und bezweifeln die versprochene Rechtssicherheit.

Mit dem 1. Jänner 2026 hat sich das Mietrecht in Österreich tiefgreifend verändert. Das fünfte Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) und das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) sollen Mieterinnen und Mieter besser vor übermäßigen Preissteigerungen schützen. Zugleich strebt der Gesetzgeber an, für mehr Stabilität und Klarheit im Verhältnis zwischen Eigentümer- und Mieterseite zu sorgen.
Die zentrale Maßnahme: Die Mietzinse dürfen nur noch einmal jährlich, jeweils zum 1. April, an die Inflation angepasst werden. Bei einer Jahresinflation über drei Prozent wird im Teilanwendungsbereich der übersteigende Teil nur zur Hälfte berücksichtigt. Für regulierte Mieten gelten sogar fixe Obergrenzen. Zudem wurde die Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre ausgeweitet, sofern die Vermieterin oder der Vermieter als Unternehmer einzustufen ist.
Doch was bedeuten diese Änderungen für die tägliche Arbeit in der Branche? Die OIZ wollte es genau wissen und hat ihre Leserinnen und Leser erstmals um deren Einschätzung gebeten. Der Rücklauf war ebenso überwältigend: Über 800 Hausverwalter, Makler und Bauträger aus ganz Österreich haben an der Umfrage teilgenommen. Ein deutliches Zeichen, wie sehr das Thema bewegt.
Gutes Wissen, gedämpfte Erwartungen
Auf die Frage, ob man die neuen Gesetzestexte kenne, geben 29,5 Prozent der Befragten an, diese sehr gut zu kennen. Weitere 27,2 Prozent ordnen sich bei „kenne ich recht gut“ ein. Nur knapp 19 Prozent sagen, würden die Inhalte nicht kennen. Die restlichen 25 Prozent liegen in der Mitte. Die Branche ist also gut informiert, woran die OIZ sicherlich einen Anteil hat. Wenig Vertrauen gibt es allerdings in die Wirksamkeit des MieWeG. Nur 21 Prozent glauben, dass die neuen Regeln inflationsbedingte Mietzinserhöhungen wie geplant dämpfen werden. 19 Prozent sind unentschieden. Aber 60 Prozent der Teilnehmenden sagen klar, dass sie diese Wirkung für wenig wahrscheinlich oder ausgeschlossen halten.
Noch deutlicher fällt das Urteil zur Rechtssicherheit aus. Gerade einmal neun Prozent stimmen zu, dass das Gesetz für mehr Klarheit sorgen wird. 18 Prozent bleiben neutral. Doch satte 73 Prozent sagen, dass sich aus ihrer Sicht nichts verbessern wird.
Stimmen aus der Branche
Noch deutlicher als die Zahlen sprechen die offenen Antworten. Dutzende Teilnehmer schildern in eigenen Worten, was die Neuerungen für ihren Berufsalltag bedeuten. Eine Hausverwalterin schreibt: „Ein Mehraufwand, der immens ist. Totales Chaos bei der Doppelrechnung.“ Andere berichten von gestiegenem Schulungsbedarf, neuen Anforderungen an die Software, verunsicherten Eigentümern und unklaren Übergangsregelungen.
Eine häufige Kritik betrifft die wirtschaftlichen Folgen. „Ohne Inflationsabgeltung wird die Miete de facto niedriger. Eine Entwertung im Rahmen des ohnehin mieterfreundlichen MRG“, heißt es in einer Rückmeldung. Wiederholt wird gewarnt, dass Investitionen ausbleiben könnten. „Weniger Einnahmen, keine Sanierungen. Die Häuser werden bald wie im Ostblock verfallen“, schreibt ein Teilnehmer.
Auch die neue Befristung sorgt für Widerstand. „Fünf Jahre sind viel schwerer planbar als drei“, heißt es. Viele befürchten, dass das Vertrauen der Mieterinnen und Mieter sinkt. Die Mietzinsberechnung sei schwer nachvollziehbar, die Abrechnung fehleranfällig. Eine Stimme bringt es auf den Punkt: „Mehr Aufwand, mehr Unklarheiten, mehr Ärger.“
Für die OIZ ist diese Umfrage der Beginn eines neuen Dialogformats. Denn mit über 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigt sich: Die Branche ist bereit, mitzureden. Künftig wird die OIZ regelmäßig Meinungsbilder einholen.
So nehmen Sie Teil!
Die neue OIZ-Umfrage erscheint ab sofort monatlich.
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