Zu Erinnerung die zentralen Elemente der „Sanierungsoffensive neu“ des Umwelt- und Klimaministeriums (die OIZ berichtete): Der Kesseltausch für klimafreundliche Heizsysteme und der Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung werden von 2026 bis 2030 jährlich mit 360 Millionen Euro gefördert. Die Förderquote reduziert sich von bisher maximal 75 Prozent der förderungswürdigen Kosten auf maximal 30 Prozent. „Die Zeiten überhöhter Klimaförderungen sind vorbei“, postulierte dazu Minister Norbert Totschnig.

War die Vorläuferförderung denn zu hoch? Hans Jörg Ulreich, Geschäftsführer der Ulreich Bauträger GmbH und Berufsgruppensprecher der Bauträger: „Ja, Förderungen bis zu siebzig Prozent waren zu hoch. Eine Förderquote von dreißig bis 35 Prozent reicht, um Investitionen loszutreten, und dass dadurch mehr Steuervolumen ausgelöst wird, als es kostet.“ Dazu meint Johannes Rammerstorfer, Gesellschafter und Senior Consultant der e7 GmbH: „So hohe Fö.rderquoten können auch preistreibend wirken.“. Gleichzeitig müsse man sagen, dass die Förderung massiv gewirkt habe – „es wurden in kurzer Zeit sehr viele Heizungen getauscht und große Investitionen getätigt“. Das sei ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz gewesen. „Es ist in der Zeit viel weitergegangen, viele Kessel wurden getauscht“, bestätigt auch Gerhard Los, Sanierungsberater der Hauskunft, eines Services des Wohnfonds Wien. Das habe aber auch Unmengen gekostet.

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Kontinuität und Berechenbarkeit gewünscht

Aber auch auf die Neuauflage der Förderung ist der Andrang enorm. So wurden seit dem Start im November 2025 auf dem Stand von Anfang Februar 2026 bereits Anträge im Volumen von rund 220 Millionen Euro gestellt. Dabei zeigte sich, dass rund zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus entfallen und nur rund ein Drittel auf den Kesseltausch. Da der Kesseltausch im Vergleich dazu jedoch eine deutlich höhere CO₂-Einsparung pro eingesetzten Euro erzielt, wird die Sanierungsoffensive angepasst: Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nur noch für den Kesseltausch möglich.

Jedenfalls wird laut Minister Totschnig Steuergeld effizienter als bisher investiert, und man gebe Privathaushalten wie Betrieben echte Planungssicherheit. Wobei Letzteres, die Planungssicherheit, neben den unbestrittenen Stärken dieser neuen Bundesförderung eher als Schwäche – die ein bisschen auch in der Natur der (Förder-)Sache liegen könnte – gesehen wird. „Es gibt keine definitive Planungssicherheit bei der Förderung. Man weiß zwar, dass für die nächsten Jahre jeweils 360 Millionen Euro budgetiert sind. Aber in welchem Zeitraum sie dann abgerufen werden können, das wird jedes Jahr wahrscheinlich anders ausschauen“, meint Gerhard Los. Und Ulreich kritisiert, „dass das immer nur Hü-hott-Förderungen sind, sprich: Einmal gibt es etwas, dann wieder nichts mehr.“ Es sei nicht berechenbar, nicht planbar; für Hausverwalter in sanierungsbedürftigen Wohnungseigentumsanlagen ein Albtraum. „Wir wünschen uns aber alle Kontinuität und Berechenbarkeit“, so Ulreich.

Die Projekte müssten vorbereitet und quasi baufertig sein, dann erst könne die Einreichung erfolgen. Und diese Vorlaufzeit, gerade bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, bis da eine Entscheidungsfindung passiere, dauere extrem lange. Das bedeute: Die Entscheidung für eine Sanierung sei bei der Antragstellung oft bereits gefallen. Die erwartete Förderung werde aber in die Entscheidungsfindung einbezogen und könne diese positiv beeinflussen, so Georg Benke, wie Rammerstorfer Gesellschafter und Senior-Consultant bei e7: „In vielen Fällen ist nämlich die Förderung ausschlaggebend dafür, dass eine Sanierung wirtschaftlich darstellbar wird. Für die Entscheidungsfindung braucht es aber Planungssicherheit. Da ist das On/Off der Förderung sicher nicht dienlich.“

Längere Umsetzungszeiten wären zielführend

Änderungswürdig ist für Benke auch, „dass man nach der Einreichung einer Förderung für thermische Sanierung beim Einfamilienhaus innerhalb von neun Monaten nachweisen muss, dass die Umsetzung erfolgt ist. Vielleicht könnte man die Fördertöpfe halbjährlich dotieren oder die Umsetzungsdauer ändern.“ Im großvolumigen Wohnbau habe man bei dieser Förderung für die Umsetzung zwar bis 30. September 2029 Zeit, aber das gehe sich primär aus, wenn man heuer (2026) oder nächstes Jahr beantrage. Sonst sei das nicht so leicht zu schaffen, da müsse erst der Konsens erreicht werden. In dem Fall wäre gemäß Benke eine längere Umsetzungszeit von drei bis vier Jahren zielführend.

In vielen Fällen ist die Förderung ausschlaggebend dafür, dass eine Sanierung wirtschaftlich darstellbar wird. Für die Entscheidungsfindung braucht es aber Planungssicherheit. Da ist das On/Off der Förderung sicher nicht dienlich.

Georg Benke, Gesellschafter und Senior Consultant bei e7

Benkes Consultant-Kollegen Rammerstorfer fehlt jedenfalls allgemein die Unterstützung während der Phase der Projektvorbereitung und Entscheidungsfindung: „Dieser Prozess dauert bei WEG-Objekten oft genauso lang wie die Sanierung selbst. Die Entscheidungsfindung, die Mehrheitsbildung im Wohnungseigentum, die Finanzierung, rechtliche und organisatorische Themen, wie man das Ganze umsetzen kann – da sind die Eigentümer ziemlich alleingelassen.“ Das sei aus seiner Sicht ein großer Hemmschuh; ein Grund, warum so wenig saniert werde. Das Beratungsangebot der jeweiligen Landesagenturen bilde eine Hilfestellung. Eine finanzielle Unterstützung für diese Phase wäre vielleicht nützlich, so Rammerstorfer.

Zurück zu den Reduktionen: Der Sanierungsscheck, mit dem die Gebäudehülle gefördert wurde, wurde um circa fünfzig Prozent gekappt, beim Kesseltausch gab es eine Reduktion um fast siebzig Prozent. „Hier kritisieren wir, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nur De-minimis-Förderungen von maximal 300.000 Euro pro Unternehmen möglich sind“, betont Ulreich. „Diese Obergrenze ist für große Vermieter kontraproduktiv. Das ist mit einem einzigen Projekt ausgeschöpft.“ Und laut den Merkblättern der Stadt Wien gebe es hier wieder eine Ausnahme für die Gemeinnützigen: „Aber als gewerbliche Vermieter wünschen wir uns vom Staat in erster Linie Rahmenbedingungen, damit sich die Sanierung über die Vermietung auch rechnen darf und dadurch erst finanzieren lässt.“ Dazu brauche es echte Anreize im Mietrecht – ebenso Duldungspflichten – und auch im Wohnungseigentum ein Ende der Blockademöglichkeiten für einzelne Eigentümer. „Das“, so Ulreich, „sind alles Dinge, die nichts kosten, aber einen riesigen Sanierungsboom auslösen könnten.“

Förderung beeinflusst Qualität der Sanierung

Doch trotz der hinderlichen Rahmenbedingungen und des einen und anderen Hemmschuhs bringt die „Bundesförderung neu“ wieder mehr Bewegung in Richtung Dekarbonisierung. „Wir verzeichnen seit November 2025 eine verstärkte Nachfrage nach Beratungen“, sagt Gerhard Los von Hauskunft. Nach Informationen der KPC seien Ende letzten Jahres verhältnismäßig viele Dekarbonisierungen von Mehrfamilienhäusern eingereicht worden. Johannes Rammerstorfer von e7: „Ohne Förderung verschieben sich die Sanierungen und Kesseltausch nach hinten, und es werden eher Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt und nicht umfassend saniert. Das ist also auf jeden Fall eine Initiative, die das Ganze befördert.“ Auch die Qualität der Sanierung werde durch die Förderung beeinflusst: „Wenn man in eine bessere Förderstufe kommt, mehr thermische Sanierungsmaßnahmen ergreift und dann eine höhere Förderung abholen kann, machen das die Leute auch wegen der Förderung. Ohne die Förderung würden sie nur nach Minimalstandard sanieren.“

Wichtig, so Rammerstorfer, sei weiters die Qualität der Umsetzung: Es gehe darum, dass eine Wärmepumpe richtig dimensioniert werde und nach der Fertigstellung eine Optimierung stattfinde, sodass die neue Wärmepumpe optimal an das Gebäude angepasst sei. „Diese Qualitätssicherung ist aus unserer Sicht ein Manko und wird von der Förderung nicht wirklich verlangt“, weiß Georg Benke. Und weiter: „Gerade im großvolumigen Bereich sehe ich durch eine bessere Heizungsregelung enorme Energieeinsparungspotenziale. Dadurch könnte man die Energiekosten im großvolumigen Bereich um zehn Prozent senken.“ Da sei beim Energieverbrauch ein Sparpotenzial von zwanzig Prozent realistisch. „Zielführend wäre im kleinen Bereich, dass bei einer Förderung der Installateur nach drei bis vier Monaten Winterbetrieb verpflichtet ist, sich die Betriebsdaten anzuschauen und eine Feineinstellung Regelung – Heizkurven, Betriebszeiten, Pumpeneinstellung – durchzuführen“, so Benke. „Hier könnte man sicher mit bis zu zehn Prozent Reduktion rechnen. Auf diese Low-hanging Fruits beziehungsweise kostenlosen oder nicht genutzten Effizienzpotenziale sollte man bei der Fördergestaltung stärker ein Auge werfen.“

Für Rammerstorfer liegt bei der aktuellen Förderung für Kesseltausch eine Schlechterstellung von Mehrfamilienhäusern gegenüber Einfamilienhäusern vor: „Die Förderhöhe für eine Zehn-kW-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus ist gleich hoch wie bei einem Mehrfamilienhaus mit einer Anlage mit 49 kW. Erst ab fünfzig kW wird die Förderhöhe in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Anlage erhöht. Hier sollte der Grenzwert für den Sockelbetrag reduziert werden, zum Beispiel auf zwanzig kW.“ 

Seit dem Start der Neuauflage der Förderung im vergangenen November wurden bereits Anträge im Volumen von rund 220 Millionen Euro (Stand Anfang Februar 2026) abgerufen. © Spitzt-Foto-iStock-Getty Images Plus via Getty Images

Es gibt keine definitive Planungssicherheit. Man weiß zwar, dass für die nächsten Jahre jeweils 360 Millionen Euro budgetiert sind. Aber in welchen Zeitraum sie dann abgerufen werden können, wird jedes Jahr wahrscheinlich anders ausschauen.

Gerhard Los, Sanierungs­berater der Hauskunft