„Was immer es kostet“

Hilfspaket
08.04.2020

 
Die Bundesregierung versucht mit zahlreichen Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu dämpfen.
OIZ Fallback image
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Die Coronakrise konfrontiert die heimische Wirtschaft mit gewaltigen Herausforderungen. Es gibt keine Branche – den Immobiliensektor inkludiert –, die von den Mitte März verhängten Maßnahmen zur Eindämmung Pandemie nicht betroffen ist. Daher erntete das erste von der österreichischen Bundesregierung mit überschaubaren vier Milliarden Euro dotierte Hilfspaket Kopfschütteln. Der Schwenk zur Parole „Was immer es kostet!“ erfolgte relativ zügig. 38 Milliarden Euro stehen im Raum. Ob diese Summe reichen wird, bleibt abzuwarten. Dass sie im Endeffekt die sich hoffentlich regenerierende Wirtschaft und die Steuerzahler schultern werden, muss nicht abgewartet werden. Das steht fest.

Eine der gleich am Beginn der Krise verkündeten Hilfsmaßnahmen bildete jedenfalls die Einführung einer neuen, erleichterten Form der Kurzarbeit für Unternehmen, die Covid-19 wirtschaftlich betrifft. Diese soll Kündigungen verhindern, gilt vorläufig für drei Monate und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden. Das AMS ersetzt den Arbeitgebern gemäß festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden. Auf www.corona-kurzarbeit.gv.at finden sich alle relevanten Informationen.

Härtefallfonds um zweite Phase erweitert

Für Selbständige, Klein- sowie Kleinstunternehmer wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Sie erhalten zunächst maximal 1000 Euro Soforthilfe, danach über drei Monate bis zu 6000 Euro. Der Ansturm auf diese Gelder, deren am 27. März 2020 gestartete Abwicklung über die Wirtschaftskammer läuft, war und ist groß. Nach Kritik wurde der Härtefallfonds um eine zweite Phase erweitert. Im Gegensatz zur ersten Phase entfallen etwa die Verdienstober- und Untergrenzen als Eintrittskriterien. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen "Covid-Monat", von 16. März bis 15. April 2020, wird im Vergleich zum bisherigen Einkommen um bis zu 80 Prozent ersetzt. Dabei gilt eine Deckelung von 2000 Euro pro Monat; für maximal drei Monate. Die Antragstellung für die zweite Phase beginnt nach Ostern. Detaillierte Informationen bietet die Website der Wirtschaftskammer: www.wko.at

Auch gut zu wissen: Seit 18. März 2020 können kleine und mittlere Wiener Unternehmen bei der Wirtschaftsagentur Wien Unterstützung für die Einrichtung von Home-Office beantragen. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro bereit. Gefördert wird die erforderliche Hardware, Software, Schnittstellen zur Unternehmens–IT-Infrastruktur sowie Beratungsleistungen. Die Förderquote beträgt 75 Prozent, die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei 10.000 Euro. Mehr Informationen: www.wirtschaftsagentur.at.