Richtwerte turnusmäßig angehoben

Richtwertmieten
27.03.2019

 
Am 12. März 2019 wurde via Bundesgesetzblatt die „Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz“ veröffentlicht. Durchschnittlich steigen die Mieten für Altbauwohnungen in Österreich ab 1. April 2019 um rund vier Prozent.

Wie meistens blickt die Immobilienbranche bei dieser Anpassung besonders akribisch auf die Zahl für Wien: Dort klettert der Richtwert von 5,58 Euro pro Quadratmeter und Monat auf 5,81 Prozent. Das Bundesland mit dem niedrigsten Richtwert ist mit 5,30 Euro (statt bisher 5,09 Euro) das Burgenland, jenes mit dem höchsten Vorarlberg mit 8,92 Euro (statt 8,57 Euro). Das Richtwertgesetz sieht vor, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der Richtwertmiete erfolgt. Die letzte Erhöhung fand im April 2017 statt.

Formerfordernisse beachten

Die neuen Richtwerte werden wie erwähnt mit 1. April 2019 mietrechtlich wirksam. Laut dem Österreichischen Verband für Immobilienwirtschaft (ÖVI) können neue Mietverträge auf dieser Basis ab 1. April 2019 abgeschlossen werden. Bestehende Richtwertmietverträge können bei entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen ab Mai 2019 angehoben werden. Zu beachten sind jedoch die Formerfordernisse nach § 16 Abs 9 MRG: Das Anhebungsbegehren muss jedenfalls schriftlich erfolgen und darf nicht vor dem Eintritt der mietrechtlichen Wirksamkeit – nicht vor dem 1. April 2019 – abgesendet werden. Achtung: Ein zu früh abgeschicktes Schreiben entfaltet keine Rechtswirkungen (auch nicht im Folgemonat!).

Das Erhöhungsbegehren muss, unter Berücksichtigung des frühestmöglichen Fälligkeitstermins am fünften des Monats Mai 2019, dem Mieter mindestens 14 Tage vor diesem Zinstermin zugehen. Da der 21. April 2019 auf einen Sonntag fällt, wird für eine postalische Übermittlung das Einlangen bis spätestens 19. April beachtlich sein. Der ÖVI weist weiters darauf hin, dass, falls das Erhöhungsbegehren erst später beim Mieter einlangen sollte, die Erhöhung erst am darauffolgenden nächsten Zinstermin fällig wird.