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Aus- und Weiterbildung
09.06.2021

 
Die Fachgruppe Wien übernimmt eine neue Schnittstellenfunktion: Sie bringt Unternehmen, die Lehrlinge suchen, mit Immobilienkaufleute-Lehrlingen aus einer überbetrieblichen Berufsausbildung zusammen.
Angelika Filek, Bildungsbeauftragte und Ausschussmitglied der Fachgruppe Wien, freut sich, dass ein paar Jugendliche bereits eine Lehrstelle fanden.

Bei der Überbetrieblichen Berufsausbildung - kurz ÜBA - handelt es sich um eine überbetriebliche Lehrausbildung, die im Auftrag des AMS und des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) bei unterschiedlichen Trägerorganisationen durchgeführt wird. Der praktische Teil der Ausbildung findet in der Lehrwerkstatt der Trägerorganisation oder über Praktika in Betrieben statt. Rund zwanzig Jugendliche absolvieren derzeit eine derartige überbetriebliche Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. zum -kaufmann. Sie sind bei der Ibis Acam Bildungs GmbH angestellt und besuchen die Beruffsschule. Ziel ist es, dass sie eine Lehrstelle in der Immobilienbranche finden. "Ein paar Jugendliche haben dieses Ziel bereits erreicht", freut sich Mag. Angelika Filek, Bildungsbeauftragte und Ausschussmitglied der Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

Spannendes Berufsfeld für Jugendliche

Filek erläutert weiter: "Die Fachgruppe Wien fungiert nun als Schnittstelle zwischen Lehrstellensuchenden und Immobilien-Unternehmern, die Lehrlinge ausbilden wollen." Unternehmen, die über einen Bescheid gemäß § 3a Berufsausbildungsgesetz (siehe Kasten) verfügen, dürfen Lehrlinge ausbilden. Sie sollen mit der Fachgruppe Kontakt aufnehmen. Danach erhalten sie die notwendigen Unterlagen zugesandt.

Die von Covid-19 verursachte Krise bewirkt, dass derzeit mehr Jugendliche als sonst eine Lehrstelle suchen. Die ÜBA soll ihnen - wie schon erwähnt - als Sprungbrett dienen. "Die Wiener Immobilienbranche kann es sich leisten, ihnen eine Chance zu geben. Die jungen Menschen aus der ÜBA sind thematisch sehr interessiert. Das Berufsfeld ist für sie spannend. Die Immobilienunternehmen, die ihnen eine Lehrstelle bieten, bleiben dank ihnen bei Instragram, Facebook & Co am Puls der Zeit", bricht Filek eine Lanze für die neue Schnittstellenfunktion der Fachgruppe Wien.

Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen

Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, benötigen eine Bewilligung gem. § 3a Berufsausbildungsgesetz (BAG). Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland überprüft unter Mitwirkung der Arbeiterkammer im Feststellungsverfahren, ob der Betrieb so eingerichtet ist und so geführt wird, dass dem Lehrling die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Das Unternehmen muss eine für die Ausbildung geeignete Person mit absolviertem Ausbilderkurs oder bestandener Ausbilderprüfung bestellen. Diese Funktion kann der Lehrberechtigte selbst oder ein geeigneter Mitarbeiter des Unternehmens übernehmen.