Kritik an der Wiener Bauordnungsnovelle

Wiener Bauordnung
27.11.2018

 
Für den Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) stellt die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ einen bedenklichen Angriff auf das Privateigentum dar und ist ungeeignet, den Anforderungen einer stark wachsenden Stadt nachzukommen.
ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer: „Um tatsächlich leistbaren Wohnraum zu schaffen, müsste die Stadt zunächst einmal das eigene Potential nutzen und soziale Wohnpolitik richtig, nämlich nicht mit der Gießkanne, betreiben“

„Planwirtschaftliche Zwangsmaßnahmen helfen niemandem. Um tatsächlich leistbaren Wohnraum zu schaffen, müsste die Stadt zunächst einmal das eigene Potential nutzen und soziale Wohnpolitik richtig, nämlich nicht mit der Gießkanne, betreiben“, kritisierte Martin Prunbauer, Präsident des ÖHGB, den Beschluss der Bauordnungsnovelle im Wiener Landtag am 22. November 2018.

Mit der Unterschutzstellung von Bauten älteren Datums im Frühsommer dieses Jahres löste die rot-grüne Stadtregierung laut Prunbauer nicht nur einen Abrissboom au, sie hat die Überlebenschancen vieler Häuser, die ohnedies schon unter strengen Regularien des Mietrechts stehen, ernsthaft gefährdet. Vom gleichen Unverständnis rührt seiner Meinung nach auch Teil 2 der neuen Bauordnung mitsamt der Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“. Mit der geplanten Regelung wird die Fortführung der bisher regen Bautätigkeit in Wien zunichte gemacht.

Problematische Übergangsphase

Kritik kommt auch vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), konkret von Bauträger-Sprecher Klaus Wolfinger: „Soweit die Richtlinien zur tatsächlichen Handhabung der neuen Widmungskategorie mittlerweile erkennbar sind, bereitet vor allem die Übergangsphase sowohl gewerblichen Bauträgern als auch gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften Sorge. Denn einige haben im Vertrauen auf die bisherigen Rahmenbedingungen Grundstücke erworben. Jedenfalls dann, wenn im Dialog mit der Stadt Wien konkrete Abstimmungen im Laufen sind, braucht es faire Übergangsbestimmungen, damit diese Projekte tatsächlich umgesetzt werden können.“