Geschmacksache

Bauen+Wohnen
23.02.2018

Von: Hans Jörg ­Ulreich

Ich muss vorausschicken, dass mein Abgabetermin für den Februarkommentar vor der spannenden Entscheidung zum nächsten Wiener Bürgermeister liegt – das Endergebnis kann ich daher nicht kommentieren. Eines aber liegt jetzt schon auf der Hand: Der zukünftige Wiener Bürgermeister muss sich in Sachen Wohn- und Baupolitik maßgeblichen Entscheidungen stellen. Die „Kopf-in-den-Sand“- und „Profil-auf-Plakat“-Politik wird sich jedenfalls nicht mehr gewinnbringend fortführen lassen. Dafür brennt in Wien der Hut schon zu stark und zu lange.

Es geht um viel, nein, mittlerweile geht es um alles. Jüngste Rechtsentscheidungen haben in Wien in Wahrheit ein „Nichts geht mehr“ verursacht. Wir sind – um es mit den US-Schlagzeilen der jüngsten Vergangenheit zu formulieren – mitten im „Shut down“, zumindest was das Thema Mietrecht in Wien betrifft. Man könnte fast sagen, das aktuelle Mietrecht hat sich in Wien erledigt. Warum? Nach einer jungen OGH-Entscheidung sind die von der Stadt Wien selbst festgesetzten Lagezuschlagviertel nicht mehr gültig. Ob eine Wohnung in einer besonderen Lage liegt, müsste laut OGH für jedes Objekt zukünftig individuell festgesetzt werden. Ergänzt wird dieser Irrwitz noch durch das etwas ältere Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, welches das Lagezuschlagverbot in Gründerzeitvierteln – selbst wenn sie zu den angesagtesten Hotspots der Stadt zählen – weiter aufrechterhält.

Welcher Mietpreis ist rechtens?

Konkret bedeutet das, liebe Leserinnen und Leser: Wenn jemand in Wien einen Altbau vermietet oder mietet, weiß er nicht, welcher Preis für das Objekt rechtens ist. Dieser kann – da der Lagezuschlag individuell festgesetzt werden muss – erst durch ein Gericht entschieden werden. Es ist also für Vermieter als auch für zukünftige Bewohner unmöglich geworden, selbst einen korrekten Mietzins festzustellen – außer die Wohnung liegt in einem Gründerzeitviertel, egal wie überdurchschnittlich die Lage dort auch sein mag.

Gewinnen kann bei diesem Manöver keiner, auch nicht die Konsumentenschutzvertreter – denn würden wir alle jetzt den Mietzins über das Gericht feststellen lassen, würde das gesamte System sofort zusammenbrechen. Aber nicht nur im Mietrecht, auch im Bereich Nachverdichtung wird einiges in Bewegung kommen müssen. Wenn das Sanieren und in Folge Vermieten von Altbauten derart rechtsunsicher bleibt und gleichzeitig mehr Höhe und Dichte aufgrund von AnrainerInnenprotesten weiterhin stadtpolitisch blockiert werden, sieht Wiens städtebauliche Zukunft alles andere als rosig aus.

Rechtssicherheit notwendig

Wer auch immer Wien in Zukunft regiert, hat hoffentlich im Auge, dass es dringende Veränderungen auf rechtlicher Ebene braucht. Anders kann man das Stadtbild und die Lebensqualität des Wiens von heute als so lebens- und liebenswert nicht bewahren. Gründerzeitjuwele werden nicht wieder belebt, sondern dem sicheren Verfall überlassen. Statt Instandsetzungen mit viel Grün werden nicht wirklich hohe Neubauten das Stadtbild vermehrt prägen. Diese „Neubauwürfel“ aus den Wiener Randbezirken würden zukünftig dann auch dem inneren Stadtbild ihren Stempel aufdrücken.

Wie unser Wien also zukünftig aussieht, liegt auch in der Frage des Stils des nächsten Bürgermeisters.

Ihr Hans Jörg Ulreich