Die Probleme mit Rauchwarn­meldern

Brandschutz
19.03.2019

 
Das Grundproblem dieser Melder ist, dass sie – im Unterschied zu Brandmeldeanlagen – im Betrieb nicht kontrolliert werden müssen. Aber nicht nur …

Nach den OIB-Richtlinien ist es verpflichtend, in Neubauten, in Wohnungen – egal ob Hochhaus, Genossenschaftsbau oder Einfamilienhaus – Rauchwarnmelder zu installieren. Im Einfamilienbau ist es nun häufig so, dass man sich im Baumarkt ein paar Rauchwarnmelder kauft und sie selber – oder mit „Nachbarschaftshilfe“ – an der Decke befestigt. Dort hingegen, wo zum Beispiel Genossenschaftswohnanlagen errichten werden, wird das vom Elektriker gemacht, und dazu kann dieser, wenn er es für sich selbst für gut erachtet, einen in der entsprechend überarbeiteten TRVB 117 (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband) gelisteten Kurs absolvieren. „Auf freiwilliger Basis“, betont Wilfried Pausa, Vorsitzender des TRVB-Arbeitskreises und Leiter des Sachgebiets 4.3 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, um bei Wohnungseigentümern nicht die irrtümliche Meinung aufkommen zu lassen, dass nach der neuen Richtlinie der Einbau von Rauchwarnmeldern nur noch von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden dürfe. „Das bedeutet es nämlich überhaupt nicht“, so Pausa. Das habe auch nichts damit zu tun, dass dieser Elektriker eine Zertifizierung brauche oder irgendeine Prüfung, denn ein Elektrikermeister, der dieses Gewerbe erfüllt, könne Rauchwarnmelder natürlich ohne weitere Ausbildung oder Prüfung montieren.

Qualität hat ihren Preis

Die Probleme im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern sind laut Pausa andere: „Nach dem Motto ,Geiz ist geil‘ kaufen die Leute gern das Billigste, also etwa im Baumarkt einen Rauchwarnmelder um 5 Euro, und glauben dann, dass das ein gutes Produkt sei.“ Er, Pausa, wisse aber von der Industrie, dass ein ordentlicher Rauchwarnmelder in der Produktion 18 Euro koste, „um 22 bis 23 Euro bekommt man also schon ein ordentliches Produkt“. Trotzdem hat man das Problem, dass das Gerät zwar anfängt zu piepsen, wenn die Batterie leer ist, wenn das aber genau in jener Zeit passiert, in der die Bewohner auf Urlaub sind, merken sie es nicht. 

Teilweise Abhilfe soll hier eine Überarbeitung der für Rauchwarnmelder geltenden Europa-Norm, der EN 14685, schaffen, wonach es in Zukunft nur mehr Rauchwarnmelder geben wird mit einer Batterie, die mindestens zehn Jahre halten muss. „Und man kann die Batterie dann nicht mehr selbst wechseln, sondern muss nach zehn Jahren ein neues Gerät kaufen“, so Pausa, der das Grundproblem dieser Melder darin sieht, „dass sie zwar in dem Moment, in dem ein Gebäude neu eröffnet wird, funktio-
nieren, aber kein Mensch kann wissen, was in fünf oder zehn Jahren sein wird“. Weil es keine Kontrollen gebe.

Eine richtige Brandmeldeanlage müsse jährlich durch eine Fachkraft gewartet und alle zwei Jahre durch eine akkreditierte Stelle revisioniert werden, das falle bei Rauchwarnmeldern alles weg.
Ein weiteres „großes Problem“ in Österreich sei: „Sobald Mieter, Eigentümer oder Genossenschaftseigentümer erfahren, dass es ein Generalschlüssel-System gibt, damit die Feuerwehr oder die Wartungsfirma Zugang zu den Wohnungen hat, wenn die Bewohner nicht da sind, tauschen sie die Schlösser aus.“ Das sei bei uns eben nicht so wie in Amerika, wo es einen Concierge gibt, der von jeder Wohnung einen Schlüssel hat. 

Problem Fehlalarm

„Vermutlich deswegen schreibt der Gesetzgeber in Österreich Rauchwarnmelder vor, für die es keine Wartung und keine Kontrolle gibt und keiner in die Wohnung muss“, glaubt Pausa. Was aber gleichzeitig ein Riesenproblem auch für die Feuerwehr darstellt, denn: „Man stelle sich vor: In einer Wohnung beginnt eine Sirene zu heulen, der Nachbar ruft die Feuerwehr an, diese weiß bei ihrem Eintreffen aber nicht, ob es ein Fehlalarm ist, bricht zur Sicherheit die Tür auf, und der Eigentümer regt sich dann darüber auf. Oder es liegt womöglich jemand drinnen, der gerettet werden müsste bzw. stirbt, wenn die Feuerwehr die Tür nicht aufbrechen würde.“

Das sei ein Riesenproblem – zum Unterschied von Gebäuden mit Brandmeldeanlagen: „Da verfügt die Feuerwehr über einen Generalschlüssel, um überall zerstörungsfrei reinzukommen und gegebenenfalls Leben retten zu können. Dieser ist in einem aufbruchsicheren Schlüsselsafe verwahrt, der sich nur bei Alarm der Brandmeldeanlage öffnen lässt.“

„Eine richtige Brandmeldeanlage muss jährlich durch eine Fachkraft gewartet und alle zwei Jahre durch eine akkreditierte Stelle revisioniert werden, das fällt bei Rauchwarnmeldern alles weg.“

Wilfried Pausa, Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

Ab wann sind Rauchmelder Pflicht?
Rauchmelder sind in Österreich in Aufenthaltsräumen gesetzlich verpflichtet. Wie viele Rauchmelder Pflicht sind, hängt von der Anzahl der Aufenthaltsräume ab. Dazu zählt das Wohnzimmer, aber nicht die Küche. Die Brandmelderpflicht gilt nur bei Neubauten und Umbauten. Ausnahme ist hier Kärnten, wo Rauchmelder seit 1. Juli 2013 in sämtlichen Wohnungen verpflichtet sind. In allen anderen Bundesländern sind Bestands- und Altbauten, an denen nicht mindestens Umbaumaßnahmen getroffen werden, noch immer von dieser Brandmelderpflicht ausgenommen. Die aktuell gültigen Gesetzestexte können in der OIB-Richtlinie 2 (Österreichisches Institut für Bautechnik) nachgelesen werden. Es gibt verschiedene technische Ausführungen von Rauchmeldern zu kaufen. Die drei wichtigsten Arbeitsweisen beziehungsweise Arten von Brandmeldern sind: Rauchmelder mit foto-optischer Technik, Brandmelder mit foto-optischer Technik und Temperaturerkennung (thermo-optische Brandmelder) und Ionisationsrauchmelder.