„Die Makler haben eine Schlüsselposition inne“

Immobilienmakler
09.09.2020

 
Es ist verboten, Menschen wegen ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Herkunft bei der Wohnungssuche zu benachteiligen. Laut Gleichbehandlungsanwältin Mag. Ines Grabner sollen die Makler die Vermieter entsprechend informieren.
Mag. Ines Grabner ist Bereichsleiterin bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Mag. Ines Grabner ist Bereichsleiterin bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

OIZ: Was bedeutet Diskriminierung bei der Wohnungssuche generell?

INES GRABNER: Grundsätzlich bedeutet Diskriminierung bei der Wohnungssuche, dass Personen allein aufgrund eines bestimmten Merkmals schlechter als andere behandelt werden; also etwa wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung. Auf Basis des Gleichbehandlungsgesetzes greift seit rund 15 Jahren die Regelung, die eine Diskriminierung aufgrund von zwei dieser Merkmale verbietet – nämlich wegen des Geschlechts und wegen der ethnischen Herkunft. Man darf also Personen bei der Wohnungsvergabe nicht allein deswegen schlechter behandeln, weil sie eine dunkle Hautfarbe haben, einen nicht-österreichischen Namen tragen, Deutsch nicht ihre Muttersprache ist etc. Was das Geschlecht betrifft, ist es verboten, nur an eine Frau oder nur an einen Mann zu vermieten. Mit dieser Regelung setzt Österreich EU-Richtlinien um.

OIZ: Makler sind häufig von den Eigentümern zur Ungleichbehandlung von Interessenten angehalten. Was raten Sie ihnen?

GRABNER: Zuallererst müssen sie über die Gesetzeslage Bescheid wissen. Besonders wichtig ist, dass sie sich der Tatsache bewusst sind, dass Menschen völlig grundlos von Mietangeboten ausgeschlossen werden; aufgrund von ungerechtfertigten Vorurteilen. Die Maklerinnen und Makler mögen sich vor Augen führen, was das mit den Betroffenen macht. Viele Vermieterinnen und Vermieter wissen nicht, dass eine diskriminierende Selektion gesetzeswidrig ist und schadenersatzpflichtig macht. Die Makler müssen sie auf die Rechtslage hinweisen. Weiters können sie ihnen auch klar machen, dass sie durch ihre Vorurteile Gefahr laufen, durchaus gute Mieterinnen und Mieter auszuschließen und dies durch positive Vermittlungsbeispiele belegen. Die Berufsgruppe der Makler hat eine Schlüsselposition inne. Sie tragen Verantwortung und können hier viel bewirken.

OIZ: Wie relevant ist hierzulande die Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft?

GRABNER: Sehr relevant. Schließlich sind stereotype Zuschreibungen gegenüber zugewanderten Menschen weit verbreitet. Sie seien laut und bezüglich ihres wirtschaftlichen Gebarens nicht vertrauenswürdig. Es gibt genug Statistiken, die bestätigen, dass viele Österreicherinnen und Österreicher so denken. Fakt ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund hierzulande schwer eine Bleibe finden. Sie müssen länger suchen. Werden sie fündig, sind diese Wohnungen meist schlechter ausgestattet. Dafür müssen sie mehr pro Quadratmeter mehr bezahlen. Dass Migranten stärker als Österreicher von privaten Mietangeboten abhängig sind, verschärft die Situation. Darüber hinaus bekommen diese Menschen meist nur befristete Mietverträge. Sie befinden sich ergo häufiger auf der Suche und sind somit dem Diskriminierungsrisiko häufiger ausgesetzt.

OIZ: Kommen wir zum zweiten Merkmal – dem Geschlecht. Werden eher Frauen oder Männer benachteiligt?

GRABNER: Es gibt unterschiedliche Fälle. Schwangere Frauen erhalten oft Absagen, weil Vermieter keine Kinder im Haus wollen. Das kann ihre männlichen Partner mitbetreffen. Unterm Strich ist unser Eindruck, dass eher mehr Frauen, etwa Alleinerziehende, diskriminiert werden.

OIZ: Wo können sich Makler zum Thema Diskriminierung informieren?

GRABNER: Wir als Gleichbehandlungsanwaltschaft sind für alle Anfragen offen. Wir beraten nicht nur von Diskriminierung betroffene Menschen, sondern stehen auch Maklern beziehungsweise Immobilientreuhändern für Fragen zur Verfügung. Telefonisch sind wir unter 0800 206 119 aus ganz Österreich gebührenfrei erreichbar und auf unserer Website haben wir unter anderem zu diesem Thema eine umfassende Empfehlung veröffentlicht: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/publikationen-und-links/empfehlungen.html. Darüber hinaus bieten wir Schulungen und Workshops – auch für Maklerinnen und Makler. Man muss bedenken, dass es in diesem Bereich erst wenige Entscheidungen und somit wenig Judikatur gibt. Viele Bestimmungen sind noch auslegungsbedürftig.

OIZ: Wie viele Betroffenen melden sich pro Jahr bei Ihnen?

GRABNER: Zwischen dreißig und sechzig Anfragen erreichen uns jährlich. Das wirkt wenig, ich weiß. Jedoch spiegelt jeder Fall ein persönliches Schicksal von Benachteiligung und Zurückweisung wider, das diese Personen, so ist unsere Erfahrung, mehrfach erleben. Übrigens sind selbstverständlich auch sexuelle und rassistische Beleidigungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Wohnraum verboten. Betroffenen steht ein Schadenersatz in der Höhe von mindestens tausend Euro zu. Es ist auch wichtig ist, zu beachten, dass Immobilieninserate nicht diskriminierend formuliert werden dürfen.

Webinar zum Thema am 22. September um 14 Uhr

Um „Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt“ geht es beim nächsten Webinar des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 22. September 2020 um 14 Uhr. Magistra Monika Ritter von der Gleichbehandlungsanwaltschaft erläutert das wichtige Thema live und beantwortet Fragen aus dem Online-Publikum. Die Teilnahme ist kostenlos: https://immowebinar.at/