Der Wiener Wohnungsmarkt 2019

18.02.2019

 
Bei den sozial schwächsten Einkommensgruppen sind privat vermietete Wohnungen Nr. 1, ­Erschwernisse für Eigentümer, besonders von Gründerzeithäusern, könnten auf sozial ­Benachteiligte durchschlagen.

Obwohl mehr als die Hälfte der Wiener Bevölkerung im sozialen Wohnbau wohnt, lebt gleichzeitig aber bereits mehr als die Hälfte der sozial schwächsten Einkommensgruppen in privaten ­Wiener Mietwohnungen. Nummer „1“ in der Schaffung von neuem Wohnraum in Wien ist mittlerweile die private Immobilienwirtschaft. 

Auswirkungen der Veränderungen 2018

Auf das Jahr 2018 blicken der Obmann der Wiener ­Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Michael ­Pisecky, und Bauträgersprecher Hans Jörg Ulreich kritisch zurück. 
Positiv sieht die Fachgruppe, dass sich im Regierungsprogramm der Punkt Mietrechtsreform befindet. Weiters wird begrüßt, dass in der Bauordnungsnovelle langjährige Vorschläge im technischen Bereich mit aufgenommen worden sind, Verbesserungen bei der Stellplatzpflicht und durch die Gleichstellung von Laubengängen und Balkonen. „In der Stellplatzerrichtungspflicht sind wir wieder einen Schritt vorangekommen, und auch die Neufassung des § 68 BO ist eine große Erleichterung. Damit muss beim Umbau von mehr als einem Geschoß zwar das Haus verbessert werden, aber nicht mehr auf absolute Neubauqualität“, so Bauträgersprecher Hans Jörg Ulreich.

Versuch der Stadtregierung, Gründerzeithäuser zu erhalten, zum Scheitern verurteilt

So sehr die Fachgruppe Versuche der Stadtregierung, Gründerzeithäuser in Wien zu erhalten, unterstützt und begrüßt, da laut Ulreich „sanierte Altbauten die beliebteste und am stärksten nachgefragte Wohnform in Wien ist“, sieht sie den Vorstoß der Stadtregierung über die Bauordnung als einen herben Rückschlag in diesem Bereich an.
„Die Sanierungsrate ist in den letzten Jahren um 60 Prozent gesunken, private Hauseigentümer, in der Regel Einzelpersonen, schaffen den Weg der Erhaltung und Sanierung einfach nicht. Und für Unternehmen ist ein Neubau aufgrund der schlechten rechtlichen Rahmenbedingungen in Wien schlicht sinnvoller, weil der einzig wirtschaftlich sinnvolle Weg, Eigentümer von Gründerzeitgebäuden über die Bauordnung zu zwingen, das Gebäude stehen zu lassen, hilft hier keinem und schafft keinen zeitgemäßen Wohnraum,“ so Ulreich.

Förderung für Nachverdichtung fehlt

Hart getroffen wurde 2018 der Mietwohnungsmarkt in Wien und damit die Mieter und Vermieter vom OGH-Urteil im Jänner 2018 und der Neuinterpretation der Lagezuschläge. Dazu ­Michael Pisecky: „Die Probleme, die aus der Rechtsunsicherheit entstehen, werden stark auf dem Rücken der Immobilientreuhänder ausgetragen.“ Und, so Pisecky weiter: „Verstärkt wird das Problem durch die Lagezuschlagskarte der Stadt Wien – MA 25, welche ebenfalls nur eine Handvoll an Parametern berücksichtigt und damit zu pauschal ist und allenfalls eine Orientierungshilfe darstellt.“  
Hans Jörg Ulreich führt zusätzlich aus: „Die Karte mag für Mieter auf den ersten Blick gut wirken, verhindert jedoch einmal mehr Sanierungen von Gründerzeitgebäuden und macht Neubauten wirtschaftlich noch attraktiver.“ 

Zu wenig Wohnraum für sozial Schwächste 

Das Jahr 2019 sieht die Fachgruppe für Mitglieder ebenso wie für die Wiener Bevölkerung mit gemischten Gefühlen. „Wir gehen davon aus, dass die Diskrepanz zwischen Einkommen und Mieten weiter steigen wird. Allerdings nicht aufgrund von Preissteigerungen durch Vermieter, sondern weil Transferleistungen gekürzt oder verzögert ausbezahlt werden bzw. das Nettoeinkommen des unteren Einkommensdrittels nicht ausreichend steigt, so Michael Pisecky.
„Viele können keine Gemeindewohnungen beziehen, weil darauf mehrere Jahre Wartezeit liegen und nicht immer diejenigen darin wohnen, die diese aus ihrer finanziellen Situation heraus auch wirklich benötigen. Darüber hinaus haben sozial Schwache oftmals zu wenig Geld für eine Genossenschaftswohnung. Dabei gibt es in Wien immerhin 60 Prozent soziale Wohnbauflächen. Mit entsprechender Verdichtung sollte der Bedarf eigentlich gedeckt sein – wenn dieser an diejenigen vergeben wird, die auf diesen angewiesen sind. Gemeindewohnungen sind keine Eigentumswohnungen auf ewig, sondern eine soziale Hilfeleistung für Menschen, die Unterstützung brauchen. Hier sollte etwas dringend geändert werden“, so Ulreich.