"Der Energieausweis ist aus der Vermarktung nicht mehr wegzudenken"

Energieausweis
11.09.2018

 
Christian Braun, Geschäftsführer von IFS Immobilien Facility Services, spricht im OIZ-Interview über zehn Jahre Energieausweis, und warum die Nachfrage danach derzeit besonders hoch ist.
Christian Braun ist der Geschäftsführer von IFS Immobilien Facility Services.

OIZ: 2008 trat in Österreich das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft und brachte den Energieausweis. Wie hat sich dieser in Österreich Ihrer Meinung nach durchgesetzt und bewährt?
Christian Braun: Der Energieausweis ist aus der Vermarktung von Objekten nicht mehr wegzudenken und dient dem Mieter bzw. Käufer als ergänzende Entscheidungshilfe, sich zwischen gleichwertigen Angeboten festzulegen. Zudem hat sich vermieter- bzw. verkäuferseitig ein Bewusstsein entwickelt, die Immobilie energieeffizienter zu machen und entsprechende energiesparende Maßnahmen zu planen und auch zu budgetieren.

OIZ: Bei Verkauf bzw. Vermietung ­eines Gebäudes darf ein Energieausweis höchstens zehn Jahre alt sein. Merken Sie derzeit eine verstärkte Nachfrage nach neuen Energieausweisen?
Braun: Ja, denn unsere Kunden haben die ersten Energieausweise in der Regel bereits 2008 beauftragt, und daher ist die Nachfrage und Auftragslage entsprechend hoch. Ein zweiter Schwung an Beauftragungen kam 2012, da mit dem überarbeiteten Energieausweis-Vorlage-­Gesetz 2012 die Nichtanführung des Heizwärmebedarfes in Anzeigen explizit unter Strafe gestellt wurde.

OIZ: Abgesehen von der ­rechtlichen Notwendigkeit, welchen Vorteil kann ein Liegenschafts­eigentümer aus einen Energie­aus­weis ­ziehen?
Braun: Der Liegenschaftseigentümer hat sich vor Einführung des EAVG nur bedingt mit der Energieeffizienz des jeweiligen Objekts auseinandergesetzt. Um bei der Vermietung bzw. beim Verkauf am Immobilienmarkt attraktiv zu sein, ist der Eigentümer mehr dazu angehalten, nachhaltiger zu denken. 
Die Energieausweise der Firma IFS enthalten daher auch zweckdienliche Verbesserungsvorschläge, die den Eigentümer in der Planung unterstützen, eine Liegenschaft energieeffizienter zu machen. 

OIZ: Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Braun: Diese Fragestellung ist in einzelnen Erlässen des Ministeriums geregelt. Einerseits sind dies einschlägige Gewerbetreibende, dazu gehören unter anderem Baumeister, Heizungstechniker oder auch Ingenieurbüros für Bauphysik, Gebäudetechnik und Umwelttechnik. Zum anderen sind es Ziviltechniker, also Architekten oder Zivilingenieure für Bauwesen, Technische Physik oder Gebäudetechnik.

OIZ: Wie wird ein Energieausweis genau ausgestellt? Welche immobilienspezifischen Daten werden dabei berücksichtigt, und wie lange dauert die Erstellung des „Ausweises“?
Braun: Für die Erstellung eines Energieausweises wird das Objekt vorab besichtigt. Dabei werden die für den Energieausweis relevanten Parameter aufgenommen und eine Fotodokumentation erstellt. Wesentlich für die Berechnung eines Energieausweises ist – neben den Plänen (Grundriss-, Fassaden-, Schnittpläne) – die Ermittlung der zu berechnenden Zonen. Je nach Gegebenheiten und Größe eines Objektes kann es notwendig sein, bis zu vier Zonen zu berechnen: Geschäfte im Erdgeschoß, Büros in den unteren Geschoßen, Wohnungen in den oberen Geschoßen und eine eigene Zone für den Dachgeschoßbereich. Für jede Zone wird ein eigener Energieausweis erstellt. Bei Vorhandensein sämtlicher Unterlagen zum Gebäude ist unser Unternehmen in der Lage, binnen weniger Tage einen Energieausweis zu liefern.

OIZ: Was kostet die Erstellung eines Energieausweises? Bieten Sie Sonderkonditionen für Eigentümer mehrerer und größerer Liegenschaften?
Braun: Die IFS bietet eine nach der jeweiligen Größe des Objekts gestaffelte Preisgestaltung an. Werden Energieausweise mehrerer Liegenschaften angefragt, gibt es die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderkonditionen. Mit Großkunden werden darüber hinaus Rahmenverträge abgeschlossen, wo einzelne Energieausweise zu den in den Rahmenverträgen vereinbarten Konditionen abgerufen werden können. Wir berechnen jedoch auch einzelne Wohnungseigentumsobjekte und können auch hier attraktive Angebote machen.

Was ist der Energieausweis, und wozu dient er?

Im Energieausweis wird die Gesamt­energieeffizienz eines Hauses beurteilt. Er gibt Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie Heizwärmebedarf, ­Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Gebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Schule, Bürogebäude etc.) oder eines Gebäudeteils (Wohnung, Geschäftslokal etc.). Mit diesen Kennwerten kann man die zukünftigen Energiekosten abschätzen, wobei jedoch das Nutzerverhalten einen großen Einfluss hat.
Folgende Eigenschaften werden in die Berechnung unterschiedlicher Kennwerte miteinbezogen:
• Gebäudehülle (Wand-, Decken-, Dach- und Bodenaufbauten, Fenster, Türen)
• Verschattung durch Bäume, Häuser oder andere Hindernisse
• Heizsystem
• Lüftungssystem
• Warmwasserbereitung
• Eingesetzte Energieträger (Strom, Erdgas, Heizöl, Pellets, Photovoltaik, ­Solarthermie, Wärmepumpe etc.)
• Kühlung
• Beleuchtung, Geräte
• Klimadaten (Heizgradtage, Sonnen­einstrahlung etc.)

​Quelle: Austrian Energy Agency